Im Lohnwesen gelten ab 2026 neue Bestimmungen in Bezug auf Naturalgeschenke und Spesen für die Nutzung des Privatfahrzeugs. Wir haben die Anpassungen für Sie zusammengefasst:
Naturalgeschenke
Für übliche Weihnachts-, Geburtstags- und ähnliche Naturalgeschenke gilt neu eine maximale Grenze von CHF 600.- pro Kalenderjahr (zuvor CHF 500.- pro Ereignis). Diese gehören nicht zum massgebenden Lohn und sind daher von der Zahlung der AHV-Beiträge befreit. Bei Naturalgeschenken, die diesen Betrag übersteigen, ist der ganze Betrag unter der Ziffer 2.3 des Lohnausweises anzugeben.
Effektive Spesen
Für die geschäftliche Benutzung des Privatfahrzeuges dürfen neu ab 1.1.2026 maximal 75 Rappen pro Kilometer vergütet werden (bisher maximal 70 Rappen). Spesenreglemente, die durch die Steuerbehörde mit 70 Rappen genehmigt worden sind, benötigen keine neue Genehmigung.
Wegleitung SSK zum Lohnausweis ab 1. Januar 2026
Grundsätzlich empfehlen wir den Lohnverantwortlichen die Wegleitung zum Ausfüllen des Lohnausweises bzw. der Rentenbescheinigung der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) ab 1.1.2026 auf diverse Neuerungen zu prüfen.