Für viele KMUs ist die Saldosteuersatzmethode eine beliebte Option, da sie den Verwaltungsaufwand bei der Erfassung der Kreditorenbelege verringert. Doch mit den Änderungen ab 2025 ergeben sich zahlreiche Anpassungen, welche die bisher einfache Anwendung komplizierter werden lassen – oder sogar ganz in Frage stellen können:
(Hinweis: gilt analog auch für Pauschalsteuersätze von Vereinen/Stiftungen)
Neue Saldosteuersätze 2025 durch Branchenanpassungen
Es ist wichtig, die für das eigene Unternehmen passenden Sätze 2025 sorgfältig zu überprüfen. Wiederum ist der Zeitpunkt der Leistungserbringung massgeblich für die Anwendung des Satzes. Unser Fachartikel zur Umstellung 2023/24 gibt Ihnen konkrete Umsetzungshinweise.
Wegfall der Nebentätigkeiten und Mischbranchen
Für Unternehmen mit mehreren Tätigkeiten oder Nebengeschäften (z.B. Service zum Verkauf, Vermietung und Verkauf) entfällt die bisherige Mischbranchenregelung. Das bedeutet: Wer aus einer Aktivität mehr als 10 % Umsatz erzielt, muss einen neuen, passenden Saldosteuersatz für die jeweilige Tätigkeit anwenden. Eine Nichtbeachtung dieser Regelung kann zu erheblichen Nachzahlungen führen. Wir empfehlen, für die Unterscheidung spezifische Ertragskonten in der Buchhaltung einzurichten.
Vorsicht bei Verkauf von Betriebsmitteln
Verkaufserlöse von Betriebsmitteln müssen neu mit dem für die betreffende Leistung massgebenden Saldosteuersatz abgerechnet werden. Das verkaufte Anlagegut muss also einer konkreten betrieblichen Tätigkeit bzw. Umsatzkategorie zugeordnet werden.
Wechsel zur Saldosteuer – mit Bedacht planen
Ein Wechsel von der effektiven Abrechnung zur Saldosteuer ist zwar möglich, dieser sollte jedoch genau abgewogen werden. Für geltend gemachte Vorsteuern auf Investitionen während der Zeit der effektiven Abrechnung muss auf Zeitwert ein Anteil Eigenverbrauch korrekt abgerechnet werden. Wer diesen Aspekt vernachlässigt, riskiert Nachforderungen seitens der Steuerbehörde.
Abkehr von der Saldosteuer – Vorteile berechnen
Durch die Gesetzesänderungen ist ein sofortiger Wechsel in die Effektive Abrechnungsmethode per 1. Januar 2025 möglich. Für nicht geltend gemachte Vorsteuern auf Investitionen während der Zeit der Saldosteuer-Abrechnung kann auf dem Zeitwert eine Einlageentsteuerung geltend gemacht werden. Je nach Anlageintensität müssen Berechnungsaufwand und Steuerrückerstattung abgewogen werden.
Fazit: Planung und Kontrolle sind entscheidend
Die MWST-Änderungen ab 2025 bringen für viele Unternehmen Herausforderungen mit sich. Eine sorgfältige Prüfung der eigenen Abrechnungsweise und eine vorausschauende Planung sind essenziell, um Risiken wie Nachzahlungen zu vermeiden. Bei Fragen oder Unsicherheiten empfehlen wir, rechtzeitig Rat einzuholen.